HÄUFIGE FRAGEN ZUR PFLEGE ZU HAUSE

Hier sind unsere Antworten

Fragen zu den Bunten Hummeln

Die Bunten Hummeln stehen für höchste Qualität, Flexibilität und Zuverlässigkeit in der häuslichen Pflege. Unser Leitmotiv ist es Patienten, Mitarbeiter und Angehörige unter einem Dach zu vereinen, umso eine familiäre und individuelle Versorgung im eigenen zu Hause zu gestalten. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Kommunikation und Pflege. Wir versuchen so unseren Patienten und deren Angehörigen das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln, um ein selbstbestimmtes und aktives Leben zuhause führen zu können.
Die Bunten Hummeln stellen den Patienten an erste Stelle und respektiert die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten und möchte so die Selbstständigkeit fördern, um den Alltag flexibel und individuell nach Leistungsbedarf zu gestalten. Durch unsere Erfahrung und persönliche Beratung erhalten Sie eine perfekt auf Ihre Bedürfnisse zu geschnittene Betreuung und Pflege, so dass Sie ein angenehmes und selbstständiges Leben in Ihrem häuslichen Umfeld führen können.

Fragen zur Finanzierung eines Pflegedienstes

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Finanzierung der Pflege zuhause. Bei der Aufnahme erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenplan über alle gewünschten und benötigten Leistungen in der ambulanten Pflege für den Patienten. Der vereinbarte Leistungskatalog kann jederzeit angepasst werden, um die Pflege immer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Wir kümmern uns um alle benötigten Verordnungen zur Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, um eine angenehme und umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen.

Die Bunten Hummeln besitzen die Kassenzulassung und haben so die Möglichkeit alle vereinbarten und erbrachten Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse oder Pflegekasse abzurechen.

Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen zur medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen. Wenn ein Patient medizinische Versorgung benötigt, wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Insulin oder eine Wunderversorgung, wird eine Verordnung beim Hausarzt des Patienten angefordert und durch die Krankenkasse des Pflegebedürftigen genehmigt, um die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Danach werden die erbrachten Leistungen vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Fragen zum Thema Pflegegrad

Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurden psychische Beeinträchtigung besonders Demenzerkrankungen im Alter der gleiche Stellenwert für Pflegeleistung eingeräumt wie der physischen Beeinträchtigung.

Der Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt. Um den Pflegegrad zu bestimmen wird anhand des NDA Begutachtungsverfahren die sechs Bereiche (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte geprüft. Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad abgeleitet.

Um einen Pflegegrade zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten zur Evaluierung zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt bei beiden nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren. Die Prüfer stellen eine Empfehlung, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken.

Diese Regelung ist allerdings durch die Pflegereform bis 31.12.2017 außer Kraft gesetzt.

Kontakt

Biebertal, Burgstraße 13 A

Leistungen

Individuelle und umfassende Beratungen
Häusliche Krankenpflege
Grundpflege nach SGB XI
Behandlungspflege nach SGB V
Betreuung nach §45
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hausnotruf